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Leistungsbeschreibung

Vorbemerkung

Der Name fitbox® steht als Abkürzung für den vollständigen Namen des Inhabers des fitbox® Studios, mit dem eine Vertragsbeziehung geschlossen wird. Individuelle Sonderabsprachen müssen textlich im Mitgliedsvertrag vermerkt sein und führen ggf. zu inhaltlichen Abweichungen dieser Leistungsbeschreibung. 

 

Mitgliedschaft

  • Inanspruchnahme von bis zu 2 EMS Trainingseinheiten (wahlweise EMS Krafttraining oder EMS Cardiotraining) á 20 Minuten pro Kalenderwoche während der Öffnungszeiten, wobei maximal 1 Trainingseinheit ein Krafttraining sein darf.
  • Empfehlung: Bei Ersteinstieg in das EMS Training bzw. bei Wiedereinstieg nach längerer Trainingspause, sollten in den ersten 10 Wochen mindestens 6 Tage Pause zwischen 2 EMS Krafttrainings eingehalten werden, ab Woche 11 mindestens 4 Tage Pause.
  • Die Inanspruchnahme von EMS Trainingseinheiten ist aufgrund begrenzter Kapazitäten nur nach Verfügbarkeit möglich. Eine Terminvereinbarung ist daher ratsam. Es kann immer nur ein zukünftiger Termin vereinbart werden.
  • Terminierte Trainingseinheiten verfallen bei Nichterscheinen, nicht rechtzeitigem Erscheinen (spätestens 5 Minuten vor Trainingsbeginn) oder bei Absage weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn, sofern dies vom Mitglied zu vertreten ist.

 

Startbox

  • Die Mitgliedschaft startet mit einer ausführlichen Erstberatung durch einen Personal Trainer mit dem Ziel, den Kunden (das “Mitglied”) über alles Wichtige zum EMS Training und zu fitbox® aufzuklären.
  • Die Anamnese dient der Diagnostik und Bestandsaufnahme, um das EMS Training bestmöglich auf die individuelle Situation des Mitglieds anzupassen.
  • Auf der Trainingschipkarte werden die persönlichen EMS Geräteeinstellungen des Mitglieds gespeichert.

 

Komfort Service

  • Frische EMS Trainingskleidung und auf Wunsch ein frisches Handtuch zu jedem Training.

 

Komfort Service Premium

  • Alle Leistungen des Komfort Service.
  • Inanspruchnahme von Ruhezeiten ohne Angabe von Gründen. Jede einzelne Ruhezeit muss 2 oder mehr volle Kalenderwochen umfassen. Pro Kalenderjahr besteht ein Anspruch auf maximal 8 Kalenderwochen Ruhezeit im jeweiligen Kalenderjahr.
  • Genehmigte Ruhezeiten verschieben das nächstmögliche, ordentliche Mitgliedschaftsende um die Dauer der Ruhezeit, falls sich die Mitgliedschaft in einer Mindestlaufzeit befindet.
  • Während einer Ruhezeit entfällt die Pflicht zur Zahlung des wöchentlichen Beitrags. Das gilt nicht für den Komfort Service Premium Beitrag selbst. Während einer von fitbox® akzeptierten Ruhezeit können keine Leistungen aus der Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden.

 

Stand der Leistungsbeschreibung: 1. März 2022