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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Der Name fitbox® steht als Abkürzung für den vollständigen Namen des Inhabers des fitbox® Studios, mit dem eine Vertragsbeziehung geschlossen wird.

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von fitbox® mit ihren Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

§ 2 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt zu dem im Mitgliedsvertrag als “Start der Mitgliedschaft” bezeichneten Datum. Während der Mitgliedschaft gewährt fitbox® dem Mitglied die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen. Wird ein früherer Trainingsbeginn (“Start des Trainings”) vereinbart, wird dies als vorvertragliche Laufzeit bezeichnet. Die vorvertragliche Laufzeit wird kostenfrei gewährt und nicht auf eine möglicherweise vereinbarte Mindestlaufzeit angerechnet. Im Mitgliedsvertrag kann eine Mindestlaufzeit bestimmt sein. In diesen Fällen verlängert sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Läuft die Mitgliedschaft (nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder von Beginn an) auf unbestimmte Zeit, kann sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 3 Komfort Service/ Komfort Service Premium

Ist als Zusatzservice zur Mitgliedschaft gemäß § 2 der Komfort Service bzw. der Komfort Service Premium vereinbart, gewährt fitbox® dem Mitglied die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen. Beim Komfort Service Premium muss für die Inanspruchnahme von Ruhezeiten diese spätestens 1 Woche vor Beginn der Ruhezeit in Textform beantragt werden. Sollte sich die Mitgliedschaft in einer Mindestlaufzeit befinden, kann der Zusatzservice mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf der Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Zusatzservice auf unbestimmte Zeit. Läuft der Zusatzservice (nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder von Beginn an) auf unbestimmte Zeit, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Wird die Mitgliedschaft gekündigt, so bezieht sich die Kündigung automatisch auch auf den Zusatzservice. Eine Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Fälligkeiten, Zahlung und Verzug

Die wöchentlichen Beiträge werden jeweils zu Beginn der Woche (montags) im Voraus fällig, einmalige Beiträge, insbesondere die Startbox, bei Abschluss. Die Zahlung der Beiträge erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet und hat das Mitglied das zu vertreten, ist fitbox® berechtigt, Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen. Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, ist fitbox® berechtigt, die Teilnahme am Training zu versagen, bis der Rückstand ausgeglichen ist. fitbox® behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Gerät das Mitglied mit mehr als neun Wochenbeiträgen schuldhaft in Verzug, werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen, ordentlichen Mitgliedschaftsende sofort zur Zahlung fällig.

§ 5 Zeitweise Untersagung des Studiobetriebs

Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Währenddessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist auch - sofern vereinbart - die Mindestlaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Mitgliedschaftsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Das gilt nicht, soweit das Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslaufzeit
für den Kunden unzumutbar ist.

§ 6 Streitbeilegungsverfahren / Gewährleistung

Gemäß § 36 VSBG erklärt fitbox®, weder verpflichtet noch bereit zu sein, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

Stand: 1. März 2022