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Kann ich wegen eines Umzugs außerordentlich kündigen?

Ein Wohnortwechsel ist rechtlich kein Grund für eine Sonderkündigung – wir prüfen jedoch mögliche Kulanzlösungen

Ein Umzug stellt rechtlich keinen anerkannten Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Das hat auch der Bundesgerichtshof bestätigt (Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15). Ein Wohnortwechsel gehört zum privaten Lebensbereich und berechtigt daher nicht zur vorzeitigen Beendigung eines laufenden Vertrags.

Bei FITOMAT prüfen wir solche Fälle jedoch im Rahmen einer Kulanzregelung.

Damit wir dein Anliegen bewerten können, benötigen wir einen Nachweis deines neuen Hauptwohnsitzes – in Form einer Meldebescheinigung. Diese kannst du bequem über unser Memberservice-Formular hochladen:

👉 https://pages.fitomat.club/memberservice

Solange keine Kulanzentscheidung getroffen wurde, läuft der Vertrag regulär und rechtsverbindlich weiter.

Eine individuelle Prüfung erfolgt, sobald alle Unterlagen vorliegen.