Kann ich während der Schwangerschaft kündigen oder eine Ruhezeit beantragen?
Eine Sonderkündigung ist nur auf Kulanz möglich; alternativ kann eine beitragsfreie Ruhezeit bis nach der Geburt eingerichtet werden.
Bei FITOMAT können Mitgliedschaften während der Schwangerschaft nur auf Kulanzbasis vorzeitig beendet werden. Dafür ist ein gültiger Nachweis (https://pages.fitomat.club/memberservice) erforderlich – entweder:
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eine ärztliche Bescheinigung mit Name und voraussichtlichem Entbindungstermin
oder
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eine Kopie des Mutterpasses, auf dem diese Angaben ersichtlich sind.
Sobald einer dieser Nachweise vorliegt, wird das Anliegen individuell geprüft und anschließend schriftlich beantwortet.
Als Alternative zur Kündigung bieten wir eine Ruhezeit während der Schwangerschaft an. Diese kann ab sofort eingerichtet werden und gilt:
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bis zur Geburt
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und bis zu drei Monate darüber hinaus
Die Vorteile der Ruhezeit:
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keine Mitgliedsbeiträge ab Beginn der genehmigten Ruhezeit
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die Mitgliedschaft wird pausiert statt beendet
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späterer Wiedereinstieg ohne neue Anmelde- oder Startgebühren
Die Ruhezeit ist in vielen Fällen die flexibelste und komfortabelste Lösung, da sie maximale Entlastung bietet und gleichzeitig die Mitgliedschaft schützt, bis ein Trainingsstart nach der Geburt wieder möglich ist.